Nach Ihrer Kontaktaufnahme vereinbaren wir zeitnah ein persönliches Erstgespräch, in welchem Sie mir Ihr Anliegen, Ihre Belastungen und Beschwerden schildern und erste Fragen geklärt werden können. Zudem erläutere ich Ihnen meine Vorgehensweise sowie die Rahmenbedingungen einer Therapie bei mir. Gleichzeitig dient das Erstgespräch dazu, sich gegenseitig kennenzulernen und abzuklären, ob persönliche Erwartungen und Therapiekonzept übereinstimmen.
Sollten Sie sich für eine psychotherapeutische Behandlung bei mir entscheiden, finden im Anschluss in der Regel weitere vier probatorische Sitzungen statt, welche der Diagnostik, dem tiefgehenden Verstehen Ihrer Problematik sowie der Therapieplanung dienen. Zudem dienen die probatorischen Sitzungen dazu herauszufinden, ob Sie sich weiterhin in der Therapie bei mir gut aufgehoben fühlen.
Eine Therapiesitzung umfasst 50 Minuten und findet in der Regel wöchentlich statt. Eine Kurzzeittherapie umfasst bis zu 24 Sitzungen und eine Langzeittherapie dauert in der Regel bis zu 60 Sitzungen.
Insgesamt hängen Häufigkeit und Dauer der Behandlung sowohl von der Problematik als auch vom Anliegen des/r Patient*in ab und sind somit individuell anpassbar.
Die Sitzungen können bei mir in der Praxis oder per Videotherapie stattfinden. Einzelne Sitzungen können bei Bedarf auch gemeinsam mit wichtigen Bezugspersonen, z.B. mit dem/der Partner*in, stattfinden. Die passende Form und Dauer der Therapie legen wir gemeinsam fest, damit Sie bestmöglich von der Behandlung profitieren.
Meine psychotherapeutischen Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innenen (GOP) abgerechnet, analog zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Dabei orientiere ich mich an den Abrechnungsempfehlungen für psychotherapeutische Leistungen (Analoge Abrechnungsempfehlung), sodass auch Leistungen, die nicht explizit im GOP-Katalog stehen, korrekt berechnet werden können. In begründeten Fällen (Komplexität, Chronifizierung, Komorbidität, schwierige Differentialdiagnostik und/oder erschwerte Verständigung) kann ein höherer Faktor (bis zu 3,5fach) angewendet werden.
Häufig übernimmt die private Krankenversicherung oder die Beihilfe die Kosten für eine Psychotherapie. Da es jedoch keine einheitliche Regelung gibt, sollten Sie im Vorfeld klären, welche Leistungen Ihnen zustehen und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.
Hier eine Checkliste für die Abklärung mit Ihrer Versicherung:
Bitte lassen Sie sich die entsprechenden Dokumente für die Beantragung einer Therapie zuschicken und bringen Sie diese zum Erstgespräch mit.
Für private Krankenkassen, Beihilfe und Heilfürsorge berechne ich als Sitzungshonorar (50 Minuten) nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP, Stand 1.7.2024, Analogziffern) und unter Berücksichtigung der analogen Abrechnungsempfehlung 167,58€. Bitte beachten Sie, dass Sie möglicherweise nur einen Teil des Honorars erstattet bekommen und sie eventuell einen gewissen Eigenanteil zu tragen haben.
Wenn Sie Ihre Krankenkasse nicht über Ihre Behandlung informieren möchten oder sich die Antragsformalitäten sparen und gleich mit der Therapie starten möchten, können Sie mein Behandlungs- oder Beratungsangebot selbstverständlich auch als Selbstzahler:in in Anspruch nehmen. Hierfür berechne ich den 3,5fachen Satz (153,00€) gemäß GOP.
Gesetzlich Versicherte kann ich ausschließlich über das Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Absatz 3 Sozialgesetzbuch V oder als Selbstbezahlende behandeln.
Das Kostenerstattungsverfahren wirkt auf den ersten Blick kompliziert; viele empfinden es als unübersichtlich und anstrengend. Deshalb habe ich Ihnen die einzelnen Schritte einmal verständlich aufgelistet:
1. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach den Vorgaben und benötigten Unterlagen für die Antragstellung. Beachten Sie dabei, dass Krankenkassen nicht generell die Möglichkeit der Kostenerstattung ausschließen dürfen, auch wenn dies manchmal am Telefon behauptet wird! In der Regel möchte die Krankenkasse von Ihnen
2. Vereinbaren Sie einen Termin bei mir für ein Erstgespräch. Hier können wir uns kennenlernen, verbleibende Fragen klären und den Antrag für Psychotherapie (zunächst für die probatorischen Sitzungen) im Kostenerstattungsverfahren gemeinsam fertigstellen.
3. Warten Sie den Bescheid Ihrer Krankenkasse ab. Diese ist verpflichtet, innerhalb von drei Wochen zu reagieren. Sollte die Kostenübernahme abgelehnt werden, kann Widerspruch eingelegt werden.
Ich unterstütze Sie gerne bei der Antragstellung. Hier finden Sie vorab ebenfalls Informationen zum Kostenerstattungsverfahren.
Ein Erstgespräch (50 Minuten) kostet nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP, Stand 1.7.2024, Analogziffern) und unter Berücksichtigung der analogen Abrechnungsempfehlung 134,06€. Eine psychotherapeutische Sitzung wird ebenfalls gemäß GOP abgerechnet. Hierbei hängt es von ihrer Krankenkasse ab, in welcher Höhe die anfallenden Kosten übernommen werden. Es kann sein, dass Sie einen gewissen Anteil selbst übernehmen müssen.
Diese Leistungen können nicht von Ihrer Krankenkasse erstattet werden. Teilweise ist es jedoch möglich, die Kosten für das Coaching steuerlich abzusetzen.
Die Kosten werden individuell vereinbart, betragen aber in der Regel für 50 Minuten 153,00 €.
Eine Diagnostik losgelöst von einer Therapie ist i.d.R. eine Selbstzahlerleistung, wobei manche private Krankenkassen die Kosten zumindest teilweise erstatten. Die Kosten für eine fundierte AD(H)S-Diagnostik werden auf Basis der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) berechnet und liegen meist zwischen 680-880€ inkl. Nachbesprechung und Befundbericht.
Die Kosten der ADHS-Diagnostik werden teilweise in anderen Praxen durch weniger persönliche, diagnostische Gespräche und wenig geschultes Personal reduziert, was nicht selten die Qualität der Diagnostik herabsetzt. Deshalb distanziere ich mich von diesen Möglichkeiten der Preissenkung.
Eine detaillierte Zusammensetzung der Kosten finden Sie hier: ADHS Diagnostik Kosten
Bei weiteren Fragen zum Antragsverfahren oder den Behandlungskosten kontaktieren Sie mich gerne!